Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ältestenrat und die Mitgliederversammlung:

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern und weist in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden die Grundsätze für die Vereinsarbeit.

Zuständigkeiten des Ältestenrats

Der Ältestenrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen.
Er hat folgende Aufgaben:
a) Information über die allgemeine Entwicklung dualer Studiengänge
b) Beratung bei den Grundsätze für die Vereinsarbeit
c) Ausübung des Veto-Rechts in der Bestimmung des Nordakademiker-Vertreters bei der Hauptversammlung der FH NORDAKADEMIE
d) Die Kassenprüfung bei Bedarf und zur jährlichen Mitgliederversammlung
e) Bei Bedarf Vorstandssitzungen einberufen
f) Bei Bedarf Mißtrauensanträge gegen den Vorstand oder Teile des Vorstandes zu stellen

Amtsdauer des Ältestenrats

Die 5 Mitglieder des Ältestenrats rekrutieren sich während der Mitgliederversammlung erstmalig aus den 8 Gründungsmitgliedern.
Diese wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Jeweils ein Mitglied des Ältestenrats wird im Jahresturnus durch die Mitgliederversammlung neu gewählt bzw. bestätigt.
Ältestratmandat Nr. 1 wird zunächst auf 1 Jahr,
Ältestratmandat Nr. 2 wird zunächst auf 2 Jahre,
Ältestratmandat Nr. 3 wird zunächst auf 3 Jahre,
Ältestratmandat Nr. 4 wird zunächst auf 4 Jahre,
Ältestratmandat Nr. 5 ( = Vorsitzender Ältestenrat ) wird auf 5 Jahre gewählt
 
Alle folgenden Amtsperioden umfassen jeweils 5 Jahre.

Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeisterin/Schatzmeister und der/dem Schriftführerin/Schriftführer. Zusätzlich können bis zu drei Beisitzer/-innen in den Vorstand gewählt werden, die Beisitzer/-innen sind ordentliche Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, wobei mindestens eine Person davon der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss.

Zuständigkeiten des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
d) Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung eines Jahresberichtes
e) Entscheidung über die Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
f) Gewährleistung einer Kassenprüfung durch zwei Kassenprüfer
g) Der Vorstand ist verpflichtet, in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung der Mitgliederversammlung einzuholen.
h) Information des Ältestenrates entsprechend §6
 

Die Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche und jedes außerordentliche Vereinsmitglied mit Stimmrecht eine Stimme, Stimmübertragung ist nicht zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist für nachfolgende Angelegenheiten zuständig:
a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands; Entlastung des Vorstands
b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages
c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
d) Wahl zweier Kassenprüfer auf ein Jahr, einmalige Wiederwahl ist zulässig
e) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Auflösung des Vereins
f) Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands
g) Beratung des Vorstands in wichtigen Fragen

Die Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr soll eine Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Ein elektronischer Versand der Einladung per E-Mail ist möglich. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tages. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail Adresse gerichtet ist.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. Der/die Protokollführer/-in wird von dem/der Versammlungsleiter/-in bestimmt.
Die Art der Abstimmung bestimmt der/die Versammlungsleiter/-in. Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen, wenn eines der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dieses beantragt. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der/die Versammlungsleiter/-in kann Gäste zulassen. Über die Zulassung von Presse, Rundfunk und Fernsehen entscheidet die Mitgliederversammlung.
 
Weitere Informationen findet ihr in der Satzung des nordakademier e.V.